Zulassungsdienst

Unser freundliches und erfahrenes Team kümmert sich verantwortungsvoll um alle Aufgaben rund um Ihre Zulassung. Wir sparen Ihnen den Gang zur Behörde und erledigen alle Formalitäten – schnell und zuverlässig:

  • regionaler und überregionaler Zulassungsdienst
  • Lieferung und Abholung von Zulassungsdokumenten
  • intensive Recherche bei Behördenabwicklungen rund um Kraftfahrzeugzulassungen
  • Kennzeichen aller Art, z.B. Kurzzeitkennzeichen, Sonderkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen
  • Fahrzeugüberführungen

Wie ist der Ablauf der Zulassung?

  1. Sie beauftragen uns telefonisch (+49 651 460471-71) oder mit dem Online-Formular: Privatkunde oder Geschäftskunde
  2. Falls Sie uns via Online-Formular beauftragt haben, wird Sie einer unserer Mitarbeiter zurückrufen um die Auftragsdetails zu besprechen. Wir erklären Ihnen auch, welche Dokumente für die Ausführung Ihres Auftrags benötigt werden. Im Anschluss an das Telefongespräch erhalten Sie per E-Mail eine Auftragsbestätigung.
  3. Sie lassen uns Ihre Unterlagen zukommen – persönlich, per Post oder auf Wunsch auch Abholung durch einen unserer Mitarbeiter. Wenn uns alle benötigten Dokumente vorliegen kümmern wir uns um die Ausführung Ihres Auftrags: Ihr Wunschkennzeichen wird reserviert (sofern Sie das nicht schon selbst getan haben), die KFZ-Kennzeichen werden geprägt, und anschließend werden alle Behördengänge erledigt.
  4. Ihre Dokumente werden zum vereinbarten Termin mit den zugelassenen KFZ-Kennzeichen wieder zurückgeliefert.

Wie kann ich bezahlen?
Sie erhalten nach Erledigung des Auftrages eine Rechnung. Sie können auch gerne bar in unserer Filiale zahlen.

Wie lange dauert die Zulassung eines Fahrzeugs?
In der Regel benötigen wir für die Zulassung eines Fahrzeugs 1 bis 2 Stunden.

Die folgenden Informationen können Sie auch als PDF-Datei herunterladen:

Welche Dokumente werden benötigt?

Für die Zulassung eines Gebraucht-Fahrzeuges aus dem Ausland:

  • Letzte Zulassungsbescheinigung(en) im Original
  • Original Kaufvertrag oder Rechnung mit Fahrgestellnummer
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung *
  • Nachweis der HU *
  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • SEPA-Lastschriftmandat und Banknachweis (z.B. EC-Karte, Kontoauszug)
  • u.U. werden weitere Unterlagen benötigt. Gerne geben wir Ihnen darüber Auskunft, z.B. per Telefon

Neuzulassung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (falls vorhanden)
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (original) *
  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • SEPA-Lastschriftmandat und Banknachweis (z.B. EC-Karte, Kontoauszug)

Umschreibung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 *
  • Nachweis der HU *
  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • SEPA-Lastschriftmandat und Banknachweis (z.B. EC-Karte, Kontoauszug)

Außerbetriebsetzung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (nur Teil 1 wenn Halter vorspricht oder Vollmacht des Halters vorliegt)
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • Beide Kennzeichen-Schilder bzw. das Kennzeichen-Schild bei Motorrad

Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 *
  • Nachweis der HU *
  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • SEPA-Lastschriftmandat und Banknachweis (z.B. EC-Karte, Kontoauszug)

Änderung der Halterdaten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 * (Teil 2 nur bei Namensänderung)
  • Nachweis der HU *
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung

Änderung der Technikdaten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 * (Teil 2 nur in bestimmten Fällen – Bitte fragen Sie bei uns nach)
  • Gutachten über Änderung
  • Nachweis der HU *
  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer (Bei Änderung der Fahrzeugart und -leistung)
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung

Ausfuhrkennzeichen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
  • Vorführung des Fahrzeuges
  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • Nachweis der HU (Bei der Prüfstelle bitte explizit die AU mit prüfen lassen!)
  • SEPA-Lastschriftmandat und Banknachweis (z.B. EC-Karte, Kontoauszug)
  • Bei Fahrzeugen aus dem Ausland bitte nachfragen!

Wechselkennzeichen (für beide Fahrzeuge):

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 beider Fahrzeuge
  • Nachweis der HU beider Fahrzeuge *
  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer für jedes einzelne Fahrzeug
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • SEPA-Lastschriftmandat und Banknachweis (z.B. EC-Karte, Kontoauszug)
  • Beide Kennzeichen-Schilder (nur bei bereits zugelassenem Fahrzeug)

Kurzzeitkennzeichen:

  • Nachweis der HU *
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 *
  • eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung

*1 Teil 1 = Fahrzeugschein, Teil 2 = Fahrzeugbrief
*2 Hauptuntersuchungsbericht (Abgasuntersuchung ist darin enthalten) oder Prüfstempel in Zulassungsbescheinigung Teil 1
*3 auch Herstellerbescheinigung oder „COC“ genannt


Bei Zulassungen durch uns benötigen wir eine Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepass (nur in Verbindung mit einer Meldebestätigung – auch als Kopie) des zukünftigen Halters.

Bei gewerblichen Kunden oder Vereinen benötigen wir grundsätzlich einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder einen Vereinsregisterauszug oder die Satzung.